Liechtenstein (Liechtenstein)

Liechtenstein (Liechtenstein)

Die Interne Revision in Liechtenstein ist ein entscheidender Bestandteil der Unternehmensführung und Governance, insbesondere im Finanzsektor. Dieser Sektor unterliegt strengen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, die die Einhaltung hoher Standards in der internen Revisionspraxis sicherstellen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Standards des Instituts für Interne Revision Österreich (IIA Austria), die Standards des Institute of Internal Auditors Switzerland (IIA Switzerland) und die spezifischen gesetzlichen Anforderungen in Liechtenstein.

Standards des IIA Austria Obwohl Liechtenstein ein eigenständiges Land ist, orientieren sich die Standards für die Interne Revision häufig an den Richtlinien des benachbarten Österreichs, insbesondere an denen des IIA Austria. Diese Standards, zugänglich unter https://www.internerevision.at/standards/, bieten einen umfassenden Rahmen für die Praxis der internen Revision und sind in Übereinstimmung mit internationalen Best Practices gestaltet. Sie decken Bereiche wie Unabhängigkeit, Objektivität, Sorgfalt und Professionalität ab und sind für die Qualitätssicherung in der internen Revision wesentlich.

Standards des IIA Switzerland Für Liechtenstein, das enge wirtschaftliche und regulatorische Verbindungen zur Schweiz hat, sind die Standards des IIA Switzerland richtungsweisend. Diese Standards, die unter https://www.iias.ch/de-ch/standards einsehbar sind, bieten einen umfassenden Rahmen für die Praxis der internen Revision. Sie decken wichtige Bereiche wie Unabhängigkeit, Objektivität, Sorgfalt und Professionalität ab und sind in Einklang mit internationalen Best Practices gestaltet.

Regulatorische Vorgaben für den Finanzsektor in Liechtenstein Der Finanzsektor in Liechtenstein unterliegt einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die spezifische Anforderungen an die Interne Revision stellen:

  1. Bankengesetz (BankG): Regelt die Aktivitäten von Banken und Wertpapierfirmen und beinhaltet Anforderungen an die Interne Revision.
  2. E-Geldgesetz (EGG) und Zahlungsdienstegesetz (ZDG): Stellen spezifische Anforderungen an E-Geld-Institute und Zahlungsdienstleister.
  3. Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG): Beinhaltet Vorgaben für die Interne Revision in Versicherungsunternehmen.
  4. Gesetze über betriebliche Vorsorge (BPVG und PFG): Regeln die Tätigkeiten von Pensionsfonds und beinhalten Anforderungen für die Interne Revision.
  5. Gesetz über Vermögensverwaltung (VVG) und UCITSG: Stellen Anforderungen an Vermögensverwalter und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.
  6. AIFMG und IUG: Regeln die Tätigkeiten von Verwaltern alternativer Investmentfonds und Investmentunternehmen.
  7. EAG: Beinhaltet Regelungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.

Darüber hinaus gibt es mehrere FMA-Richtlinien, wie die Revisionsprüfungsrichtlinien 2024/1, 2022/1, 2015/3 und 2014/3 sowie den FMA-Fragebogen zur Internen Revision, die weitere Leitlinien für die Durchführung von internen Revisionen bieten.

Die Einhaltung dieser Standards und Vorschriften ist für Unternehmen in Liechtenstein unerlässlich, um die Integrität und Effektivität ihrer internen Revisionsfunktionen zu gewährleisten. Besuchen Sie https://global-internal-audit-standards.com/liechtenstein/ für detaillierte Informationen und Ressourcen zur Internen Revision in Liechtenstein. Hier finden Sie umfassende Informationen zur Unterstützung der internen Revisionspraxis im Liechtensteiner Finanzsektor.